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Die erfolgreichste Legislatur bisher

Mit dem heutigen Tag geht eine erfolgreiche Legislatur zu Ende. Die letzten vier Jahre im Parlament waren durch den Streik 2019 und die anschliessenden Wahlen von Beginn weg von einer starken feministischen Bewegung geprägt. Das waren die Erfolge.

Noch nie waren im Schweizer Parlament so viele Frauen vertreten wie in den letzten vier Jahren. Die geschlechtergerechtere Zusammensetzung des Parlaments, überparteiliche Allianzen aber auch eine starke feministische Bewegung und der Druck der Öffentlichkeit machten es möglich, Geschlechtsbezogene Gewalt als Thema zu etablieren und Geschäfte durchzubringen, die es noch vor wenigen Jahren schwer gehabt hätten.

Einige Beispiele:

Regelmässige nationale Präventionskampagnen zu Geschlechtsbezogener, Häuslicher und Sexualisierter Gewalt

Der Bund wurde beauftragt, schweizweite Präventionskampagnen zu Geschlechtsbezogener, Häuslicher und Sexualisierter Gewalt durchzuführen.

Stand: Im Sommer 2023 wurde im Fachbereich Gewalt des EBG eine neue (bisher befristete) Stelle geschaffen. Aktuell läuft eine Machbarkeitsstudie als Grundlage, damit das Budget für eine erste Kampagne beantragt werden kann. Ob die Kampagne gemacht und wie diese ausgestaltet sein wird, hängt davon ab, wieviel Geld der Bund zur Verfügung stellen wird. Die erste Kampagne wird voraussichtlich im Jahr 2025 starten.

Wichtig: Es ist wichtig, dass diese Kampagne möglichst viele Menschen auf verschiedenen Kommunikationskanälen erreicht. Dazu braucht es genügend Budget, eine inklusive Herangehensweise und eine wiederkehrende Regelmässigkeit.  

Schweizweit Krisenzentren bei Geschlechtsbezogener, Häuslicher und Sexualisierter Gewalt

Das Parlament hat den Bund verpflichtet, in allen Regionen der Schweiz Krisenzentren für Gewaltbetroffene zu errichten. Diese Zentren sollen die medizinische und psychologische Soforthilfe für Betroffene nach einer Gewalttat und den Zugang zu einer spezialisierten Begleitung sicherstellen. Zudem muss die professionelle (durch Rechtsmedizin) Sicherung und Dokumentation von Spuren gewährleistet werden - und das ohne Hinzuziehen der Polizei. 

Stand: Da die Zuständigkeit bei den Kantonen liegt, muss der Bund einen Weg suchen, um zu garantieren, dass solche Zentren in allen Regionen der Schweiz realisiert werden. Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Justiz (EJPD).

Wichtig: Es ist wichtig, dass eine schweizweit flächendeckende Unterstützung bei Gewalt gewährleistet wird. Dazu müssen die Kantone die nötigen Ressourcen bereitstellen und bei der Umsetzung dafür sorgen, dass die Zentren für alle Betroffenen zugänglich sind.

Schweizweites professionelles inklusives 24h-Beratungsangebot bei Gewalt

Der Bund wurde beauftragt, ein professionelles und inklusives 24-h-Beratungsangebot bei Gewalt zu schaffen. Professionell bedeutet, dass ausgebildete, spezialisierte und mit Opferhilfe-Kompetenzen ausgestattete Fachpersonen diese Beratungen durchführen. Inklusiv bedeutet, dass alle Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Betroffenheit Zugang zu diesem Beratungsangebot haben müssen. Konkret braucht es nicht einzig eine «Hotline», sondern auch andere Kommunikationswege, Dolmetschungen, Wissen bezüglich LGBTIQA+, Behinderung/chronische Erkrankung, etc.

Stand: Zuständig für die Umsetzung sind die Kantone. Der Bund ist Teil einer Begleitgruppe und unterstützt die Finanzierung der Grundlagen für die Umsetzung der 24h-Beratung sowie eines regionalen Pilotprojekts für Chatberatung. Als erster Schritt soll nun bis 2025 eine Hotline mit einer einheitlichen dreistelliger Nummer in allen Kantonen garantiert werden. Es zeichnet sich jedoch ab, dass nicht alle Kantone eine professionelle Beratung garantieren werden, da sie nicht die entsprechenden Finanzen zur Verfügung stellen wollen.

Wichtig: Mit einer Hotline ist es nicht getan: damit alle Betroffenen erreicht werden können, braucht es einen inklusive Ausbau des Angebots und spezialisierte Schulungen für die Beratenden. Die Professionalität des Angebots und damit eine angemessene Beratung darf nicht an fehlenden Ressourcen bzw. einem mangelnden politischen Willen scheitern.  Und hier sehen wir auch den Bund in der Pflicht.

Sexualstrafrechtsreform

Das Sexualstrafrecht wurde fundamental verbessert: Für uns zentral dabei: Eine Nein heisst nein Lösung mit inkludierter Schockstarre, eine Vergewaltigungsdefinition unabhängig von Geschlecht und Körper und die Möglichkeit zur Arbeit mit gewaltausübenden Personen.

Stand: Ein Gesetz zu ändern ist das eine, dessen Umsetzung und Anwendung das andere. Entscheidend wird die Anwendung dieser Gesetze sein: Wie sieht die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte) im Umgang mit Betroffenen aus und wie werden damit verbundenen Abläufen, Settings (z.B. systematische Videoaufnahmen bei Befragungen der Opfer, Gestaltung des Befragungsraums) gestaltet?

Wichtig:

  • Obligatorium für alle Strafverfolgungsbehörden zu Aus-/Weiterbildung zu Geschlechtsbezogener, Häuslicher und Sexualisierter Gewalt, Noch besser: spezialisierte Strafverfolgungsbehörden zu Gewalt

  • Eine umfassende und inklusive Umsetzung der Studie «Was brauchen Opfer von Sexualisierter Gewalt?» unter Befragung von Fachpersonen und Betroffenen (Auftrag des Parlaments an BJ)

  • Verbesserung der Abläufe, Setttings u.ä. im Umgang mit Betroffenen (Bsp. Systematische Videobefragungen)

  • Ausreichende Ressourcen für eine opfergerechte und traumasensible Umsetzung und Praxis

Prävalenzstudien

Der Bundesrat hat entschieden, dass die Schweiz künftig regelmässige Prävalenzstudien zu Gewalt durchführen soll. Also Studien, die eine grossen Teil der Bevölkerung zu ihrer Gewaltbetroffenheit befragen und regelmässig wiederholt werden.

Stand: Beim Bundesamt für Statistik wurde für die Umsetzung eine Stelle geschaffen. Momentan ist aber noch unklar, wie diese Studien gemacht werden. Wie inklusiv sie bezüglich Betroffenen und Themen sein werden und wie umfassend bezüglich Gewalt. Dies ist auch abhängig von den zur Verfügung gestellten Ressourcen.

Wichtig: Diese Studien müssen inklusiv und umfassend sein. Dafür müssen genügend Ressourcen gesprochen werden.

Und jetzt?

Was bedeutet das für die kommenden Wahlen im Herbst? Sim Eggler, Verantwortlich_ Politische Arbeit:

Mit den Wahlen am 22. Oktober haben wir es in der Hand, auf dieser Erfolgswelle weiterzureiten. Das, indem wir Menschen wählen, dies sich nachhaltig für Gleichstellung und gegen Gewalt einsetzen und in dem wir Menschen wählen, die verschiedene Perspektiven ins Parlament einbringen. Zum Beispiel zu Geschlecht, race, Be_hinderung, usw.