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Der Ständerat will Migrant_innen besser vor Häuslicher Gewalt schützen.

Gewaltbetroffene Migrant_innen können sich künftig trennen, ohne damit ihr Aufenthaltsrecht zu gefährden! Ein riesiger Schritt im Kampf gegen Häusliche Gewalt und für besseren Opferschutz, ABER:

Der heutige Entscheid des Ständerats für eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG 50) markiert einen Meilenstein im Kampf gegen häusliche Gewalt und für besseren Opferschutz. Das Parlament hat bewiesen, dass es die Situation von von häuslicher Gewalt betroffenen Migrant_innen ernst nimmt. ABER: Entgegen dem Nationalrat und der Kommissionsempfehlung will der Ständerat:

  • Gewaltbetroffenen keine zusätzliche Zeit einräumen, um Integrationskriterien (wie z.B. Sprache) zu erfüllen.

  • die Schwelle, um die Gewaltbetroffenheit zu beweisen, erhöhen, indem Bestätigungen und Berichte von auf Häuslicher Gewalt spezialisierten Fachstellen (wie z.B. Frauenhäuser, CSP Vaud, Brava oder die FIZ) nicht als Beweisgrundlage zählen. Nur die Expertise kantonal finanzierter Stellen sollen anerkannt werden. Als Gewalt sollen zudem nur Straftaten zählen, was psychische Gewalt zu wenig berücksichtigt.

Damit verschlechtert der Ständerat die Vorlage massgeblich. Denn er wird der komplexen Situation von gewaltbetroffenen Migrant_innen nicht gerecht!

Betroffene von häuslicher Gewalt werden von Tatpersonen oft isoliert und haben damit wenig bis keine Chance, die Sprache zu lernen, sich ein soziales Umfeld aufzubauen oder einer Arbeit nachzugehen. Nach einer Trennung müssen sie genügend Zeit haben, sich mit der neuen Situation zu arrangieren und die Erlebnisse zu verarbeiten.

Weiter wird uns und anderen Fachstellen mit dem Entscheid, nur die Berichte kantonal finanzierter Opferhilfestellen zu berücksichtigen, unsere Expertise abgesprochen und den Betroffenen einen niederschwelligen Zugang zu Hilfe verwehrt.

Wir appellieren ans Parlament, diese Entscheide im kommenden Differenzbereinigungsverfahren zu korrigieren.

Das Thema beschäftigt uns schon Jahrzehnte. Seit 2018 arbeiten wir zusammen mit der FIZ, dem CSP Vaud und Nationalrätin Samira Marti an einer Änderung des Artikels 50 AIG.

Hoffen wir, dass sich das Parlament auf die von uns vorgeschlagene Änderung des Artikels 50 AIG einigt und wir bald uneingeschränkt Grund zum Feiern haben!