Wir fordern: Keine halben Lösungen bei nationalem Gesetz zur Gewaltbekämpfung
Der Bundesrat befürwortet ein Rahmengesetz zum Schutz vor Häuslicher Gewalt. Damit sollen Prävention, Schutz und Strafverfolgung schweizweit einheitlich geregelt und bestehende rechtliche, organisatorische und finanzielle Lücken geschlossen werden. Dieser Entscheid zeigt: Der Druck aus der Zivilgesellschaft wirkt und die Sicherheit vor Geschlechtsbezogener Gewalt wird politisch stärker priorisiert. Das Gesetz hat grosses Potenzial – entscheidend ist nun, dass es umfassend ausgestaltet und wirksam umgesetzt wird.
Ein nationales Gewaltschutzgesetz hat grosses Potential, Lücken zu schliessen
Die Idee eines Rahmengesetzes ist nicht neu. Bereits 2004 hat Spanien ein solches verabschiedet – und gilt seither als Pionierin im Kampf gegen Geschlechtsbezogene Gewalt. Der Entscheid des Bundesrats eröffnet eine grosse Chance für die Schweiz: Ein Rahmengesetz könnte die Forderungen der Zivilgesellschaft, die Brava zuletzt zusammen mit dem Netzwerk Istanbul Konvention im Parallelbericht festgehalten haben, umsetzen.
Leider verpasst es die vorliegende Motion bisher, dieses Potential vollumfänglich auszuschöpfen. Sie fokussiert sich nur auf Häusliche Gewalt und ist insgesamt zu oberflächlich, um Fortschritte tatsächlich zu garantieren.
In folgenden Punkten ist die Motion nicht ausreichend:
Es wäre in der Umsetzung der Istanbul-Konvention ein Rückschritt, ein Rahmengesetz zu erlassen, das nicht alle Formen Geschlechtsbezogener Gewalt berücksichtigt.
Die Motion enthält kein klares Bekenntnis zu mehr finanziellen Mitteln. Dies ist vor dem Hintergrund, dass die fehlenden Ressourcen eines der Hauptprobleme für die Umsetzung der Istanbul-Konvention darstellen, besonders gefährlich.
Sie verpflichtet sich nicht zu einem diskriminierungsfreien und intersektionalen Ansatz. Geschlechtsbezogene Gewalt kann nur dann verhindert werden, wenn alle Betroffenen mitgedacht werden.
Sie vermischt den Schutz vor Gewalt mit Integrationspolitik, wodurch ohne faktenbasierte Grundlage verschiedene Themen vermischt werden.
Sie bekennt sich nicht zu einem strukturellen Ansatz. Ein Rahmengesetz muss auf dem Zusammenhang zwischen Geschlechtsbezogener Gewalt und den strukturellen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern basieren. Ohne die Ursache mitzudenken, kann ein Problem nicht gelöst werden.
Sie enthält keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit und zum Einbezug von NGOs, obwohl der Einbezug der Zivilgesellschaft in der Istanbul-Konvention vorgeschrieben wird. Nur unter Beachtung der Sichtweisen von Fachpersonen und Direktbetroffenen können wirkungsvolle Lösungen gefunden werden.
Wir können nicht auf Übermorgen hoffen
Grundsätzlich unterstützen wir die Idee, einen gossen Schritt zu wagen. Und werden uns entschlossen dafür einsetzen, dass das Rahmengesetz umfassend und nicht halbherzig gedacht wird. Dafür muss es:
alle Formen von Geschlechtsbezogener Gewalt umfassen,
alle vier Säulen der Istanbul-Konvention (Prävention, Schutz von Betroffenen, konsequente Strafverfolgung und eine nationale Gesamtstrategie) beinhalten,
genügend finanzielle Mittel sowie klare Verteilung der Kosten zwischen Kantonen und Bund definieren,
ein diskriminierungsfreien und intersektionalen Ansatz verfolgen,
und den Zusammenhang zwischen Geschlechtsbezogener Gewalt und den strukturellen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern grundlegend mitdenken.
Wir fordern von den politischen Akteur_innen, dass dieser Schritt nicht dazu führt, dass einzelne Massnahmen blockiert werden. Dank dem zivilgesellschaftlichen Engagement gab es in den letzten Jahren Fortschritte in der Umsetzung der Istanbul-Konvention: die Sexualstrafrechtsreform, die Strafbarkeit von Stalking, die Verbesserung bei AIG 50 und eine nationale Präventionskampagne. Die Hoffnung auf ein nationales Rahmengesetz in ein paar Jahren darf nicht als Ausrede genutzt werden, um heute etwas zu verbessern.
Hier können Sie unsere Medienmitteilung zum Gewaltschutzgesetz herunterladen.
Unterstützen Sie unsere Arbeit, damit wir eine umfassende Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes sicherstellen können.