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Gewaltbetroffenen mit Tatort Ausland wird Hilfe verwehrt!

Die Rechtskommission des Ständerats hat sich am 15. August gegen die Unterstützung durch die Opferhilfe für Gewaltbetroffene mit Tatort Ausland ausgesprochen. Das ist untragbar.

Wird eine Frau auf der Flucht in die Schweiz vergewaltigt, wird eine Frau im Ausland Opfer von Menschenhandel, hat eine trans Frau im Herkunftsland regelmässig Gewalt und Verfolgung erlebt: Sie alle erhalten in der Schweiz als Gewaltbetroffene keine Unterstützung der Opferhilfe.

Die Rechtskommission des Ständerats will, dass das künftig so bleibt. Sie hat sich gestern gegen eine entsprechende Anpassung des Opferhilfegesetzes ausgesprochen. Dies obwohl der Bedarf einer Änderung des Gesetzes riesig ist, wie unter anderem die Beratungssituation bei Brava zeigt. Rozë Berisha, Verantwortliche Beratung:

Ich berate täglich Klient_innen, die im Ausland Gewalt erfahren haben. Weil die Tat nicht in der Schweizer verübt wurde, steht ihnen hier gemäss Opferhilfegesetz keine spezialisierte Unterstützung zu. Das ist fatal, da ihnen so unter anderem der Zugang zu psychosozialer Begleitung verwehrt bleibt. Ihre Traumata nicht zeitnah und aktiv angehen zu können, gefährdet ihre körperliche und psychische Gesundheit. Gewaltbetroffene mit Tatort Ausland müssen in Zukunft unbedingt Zugang zu spezialisierten Unterstützungsleistungen via Opferhilfe erhalten!

Die Entscheidung der Rechtskommission des Ständerats ist absolut unverständlich. So bleibt es umso wichtiger, dass die Nationalrät_innen weiter an diesem realen Problem dranbleiben und eine Lösung erarbeiten. Denn mit dem Ausschluss von Gewaltbetroffenen mit Tatort Ausland von den der Unterstützung der Opferhilfe verstösst die Schweiz unter anderem gegen die Istanbul-Konvention.