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Stellungnahme zur Teilrevision des Ausländer- und Integrationsgesetz

Die geplante Teilrevision des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) berührt zentrale Fragen des Schutzes von Menschen in prekären aufenthaltsrechtlichen Situationen. Im Rahmen der Vernehmlassung 2025/03 haben wir eine Stellungnahme eingereicht, in der wir den Vorentwurf aus feministischer Perspektive einordnen.

Ausgehend von unserer langjährigen Arbeit im Bereich Geschlechtsbezogener Gewalt zeigen wir auf, wie aufenthaltsrechtliche Abhängigkeiten bestehende Gewaltverhältnisse verschärfen und den Zugang zu Schutz, Sicherheit und Rechten erschweren können, insbesondere für geflüchtete und migrantische Frauen. Unsere Einschätzungen stützen sich auf die tägliche Arbeit von Brava sowie auf die Erfahrungen betroffener Frauen aus dem Projekt Stimmen geflüchteter Frauen.

Grundsätzliche Einschätzung

Brava begrüsst die vorgeschlagene Teilrevision des AIG grundsätzlich. Die Entkoppelung von Sozialhilfebezug und automatischen aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und Schutz für Betroffene. Die bisherige Praxis hat dazu geführt, dass auch Personen, die unverschuldet auf Sozialhilfe angewiesen sind, unter Generalverdacht geraten sind.

Die AIG-Reform von 2019 hat in der Praxis erhebliche Unsicherheiten geschaffen. Besonders problematisch ist die uneinheitliche kantonale Umsetzung: In einzelnen Kantonen leiten Migrationsbehörden Verfahren ein, ohne dass eine Meldung der Sozialdienste vorliegt. Diese Praxis verstärkt Angst, verhindert den Bezug notwendiger Unterstützung und gefährdet die Existenz von Betroffenen. Die vorliegende Revision kann hier zu einer notwendigen Vereinheitlichung beitragen, indem sie die Rechtsprechung des Bundesgerichts gesetzlich verankert.

Schutzfrist und Begrifflichkeit: Bravas Position

Brava kritisiert zwei zentrale Abschwächungen im Entwurf der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N): die Streichung der expliziten Schutzfrist von zehn Jahren sowie den Ersatz des Begriffs «Mutwilligkeit» durch «eigenes Verschulden».

Schutzfrist von zehn Jahren

Brava setzt sich klar für eine gesetzlich verankerte Schutzfrist von zehn Jahren ein, wie sie ursprünglich in der parlamentarischen Initiative vorgesehen war. Nach geltender Rechtsprechung können sich Personen nach zehn Jahren Aufenthalt grundsätzlich auf ein Recht auf Verbleib berufen. Eine explizite Nennung im Gesetz würde die kantonale Praxis vereinheitlichen und verhindern, dass gut integrierte Personen trotz langjährigem Aufenthalt ihren Status verlieren.

Besonders Betroffene von Geschlechtsbezogener Gewalt geraten häufig in Sozialhilfeabhängigkeit, weil sie sich aus wirtschaftlicher Abhängigkeit lösen müssen. Ohne eine klare Schutzfrist besteht die Gefahr, dass Frauen gezwungen sind, in gewaltvolle Beziehungen zurückzukehren, um ihren Aufenthaltsstatus nicht zu gefährden. Gleichzeitig betonen wir: Auch Personen mit weniger als zehn Jahren Aufenthalt benötigen eine faire und verhältnismässige Beurteilung. Dafür braucht es klare Leitlinien, um Rechtsunsicherheit und willkürliche Entscheide zu verhindern.

«Mutwilligkeit» statt «eigenes Verschulden»

Der Ersatz des Begriffs «Mutwilligkeit» durch «eigenes Verschulden» stellt aus unserer Sicht eine problematische Verschiebung dar. «Eigenes Verschulden» wird in der Praxis oft zu eng ausgelegt und blendet strukturelle Ursachen von Armut aus – etwa unbezahlte Care-Arbeit, gesundheitliche Einschränkungen oder Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. Insbesondere Frauen* geraten dadurch unter Generalverdacht, sich nicht ausreichend um Erwerbsarbeit zu bemühen.

«Mutwilligkeit» hingegen setzt eine höhere Schutzschwelle. Gemäss Rechtsprechung liegt sie nur vor, wenn Sozialhilfe absichtlich oder grob fahrlässig bezogen wird. Dadurch wird sichergestellt, dass ausschliesslich tatsächlich missbräuchliches Verhalten sanktioniert wird, nicht aber Menschen, die unverschuldet in Notlagen geraten sind. Um wirksamen Schutz zu gewährleisten, muss diese Begrifflichkeit beibehalten werden.

Stimmen geflüchteter Frauen

Frauen aus dem Projekt Stimmen geflüchteter Frauen berichten eindrücklich von den strukturellen Hürden, die unverschuldeten Sozialhilfebezug begünstigen: fehlende Anerkennung von Diplomen, Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, lange Aufenthalte in Asylstrukturen sowie mangelnde oder teure Kinderbetreuung. Besonders betroffen sind alleinerziehende Frauen, Betroffene von Geschlechtsbezogener Gewalt sowie Personen aus der LGBTQI+ Community, die mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind.

Viele verzichten aus Angst vor aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen bewusst auf Sozialhilfe, selbst dann, wenn sie Anspruch darauf hätten. Diese Angst führt dazu, dass sie unter der Armutsgrenze leben oder in gewaltvollen Beziehungen verbleiben, um ihren Aufenthaltsstatus nicht zu gefährden. Das Aufenthaltsrecht darf Menschen nicht dazu zwingen, zwischen Sicherheit und Existenzsicherung zu wählen.

Die vollständige Stellungnahme von Brava zur Teilrevision des Ausländer- und Integrationsgesetzes steht hier als PDF zum Download zur Verfügung:

Bravas Stellungnahme zur Teilrevision des Ausländer- und Integrationsgesetz