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Eine wichtige Schutzlücke soll endlich geschlossen werden

Gesundheitliche Folgen Sexualisierter Gewalt werden heute nicht in allen Fällen von der Unfallversicherung übernommen. Eine Änderung des Unfallversicherungsgesetzes soll diese ungerechtfertigte Schutz- und Versorgungslücke nun schliessen. Brava unterstützt die Vorlage ausdrücklich.

Ungerechtfertigte Ungleichbehandlung

Nach aktueller Rechtsprechung gelten Vergewaltigungen, sexuelle Nötigungen und sexuelle Übergriffe nicht in jedem Fall als Unfall im rechtlichen Sinn. Problematisch ist dies insbesondere bei chemischer Unterwerfung: Wurde eine Person beispielsweise mit K.-o.-Tropfen ausser Gefecht gesetzt und konnte sie den Übergriff nicht bewusst wahrnehmen, kann die Unfallversicherung Leistungen verweigern. Damit hängt der Zugang zu Unterstützung heute unter Umständen davon ab, welche Mittel die Tatperson eingesetzt hat und in welchem Zustand sich die betroffene Person während der Tat befand.

Das ist nicht gerechtfertigt. Bewusstlosigkeit, Dissoziation sowie Urteils- oder Widerstandsunfähigkeit dürfen nicht zu einer Schlechterstellung führen.

Was soll sich ändern?

Mit der vorgeschlagenen Änderung von Artikel 6 des Unfallversicherungsgesetzes sollen Gesundheitsschäden infolge eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung künftig einheitlich von der Unfallversicherung übernommen werden. Der Versicherungsschutz soll auch dann gelten, wenn die betroffene Person während der Tat bewusstlos, urteils- oder widerstandsunfähig war – beispielsweise aufgrund chemischer Unterwerfung.

Betroffene erhalten dadurch besseren Zugang zu Leistungen wie medizinischer Behandlung, Pflege und Taggeldern bei Erwerbsausfall. Die Änderung ist damit ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren sozialversicherungsrechtlichen Absicherung.

Ein wichtiger Schritt für die Istanbul-Konvention

Die Vorlage stärkt die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Diese verpflichtet die Schweiz, Betroffenen Geschlechtsbezogener Gewalt Zugang zu gesundheitlicher Versorgung, sozialen Diensten und finanzieller Unterstützung zu ermöglichen. Die vorgeschlagene Änderung verbessert diesen Zugang und verhindert, dass Betroffene aufgrund ihres Bewusstseinszustands während der Tat von wichtigen Leistungen ausgeschlossen werden.

Besonders wichtig ist dies für Personen, die aufgrund ihrer Lebenssituation, ihres Aufenthaltstitels, ihres Alters, einer Behinderung, psychischer Belastungen, Abhängigkeiten oder weiterer Diskriminierungen bereits erschwerten Zugang zu Schutz, Unterstützung und Recht haben.

Sexualisierte Gewalt ist kein «Unfall»

Für Brava ist zugleich klar: Vergewaltigungen, sexuelle Nötigungen und sexuelle Übergriffe sind keine Unfälle im alltäglichen Sinn. Es handelt sich um schwere Formen Sexualisierter Gewalt und um vorsätzlich begangene Straftaten.

Die Einordnung im Unfallversicherungsrecht darf die Verantwortung der Tatpersonen weder sprachlich noch politisch relativieren. Die Gesetzesänderung ist vielmehr eine pragmatische Korrektur einer bestehenden Versorgungslücke: Betroffene müssen unabhängig von der rechtlichen Einordnung des Ereignisses rasch und umfassend Zugang zu den notwendigen Leistungen erhalten.

Darum unterstützt Brava die Vorlage

Gemeinsam mit dem Netzwerk Istanbul Konvention hat Brava an der Vernehmlassung teilgenommen. Wir begrüssen die vorgeschlagene Änderung ausdrücklich. Sie

  • verhindert eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Betroffenen Sexualisierter Gewalt.

  • berücksichtigt die Lebensrealitäten von Betroffenen, die während einer Tat betäubt, bewusstlos, urteils- oder widerstandsunfähig waren oder dissoziierten.

  • reduziert zusätzliche Hürden im Kontakt mit Versicherungen und verhindert, dass Betroffene erneut erklären und beweisen müssen, weshalb sie den Übergriff nicht bewusst wahrnehmen konnten.

  • stärkt den Zugang zu medizinischer Versorgung und finanzieller Absicherung.

Gerade angesichts des grossen Dunkelfelds bei Sexualisierter Gewalt ist dies zentral. Viele Betroffene erstatten keine Anzeige oder wenden sich erst spät an eine Unterstützungsstelle. Der Zugang zu notwendigen Leistungen darf deshalb nicht zusätzlich erschwert werden.

Die Vorlage ist ein notwendiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Betroffenen Sexualisierter Gewalt. Sie ersetzt jedoch nicht den weitergehenden Handlungsbedarf beim Schutz, bei der Unterstützung und bei der finanziellen Absicherung von Betroffenen Geschlechtsbezogener Gewalt.

Mehr dazu in unserer vollständigen Stellungnahme.

Brava bleibt dran.