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Sommersession 2026: Fortschritte und verpasste Chancen

Die Sommersession 2026 brachte wichtige Fortschritte beim Schutz vor Geschlechtsbezogener Gewalt. Gleichzeitig wurden zentrale Forderungen für Prävention, Sensibilisierung und den Schutz besonders vulnerabilisierter Menschen abgelehnt. Wir ordnen die wichtigsten parlamentarischen Entscheide ein und zeigen, weshalb Fortschritte allein nicht ausreichen, wenn gleichzeitig Schutzlücken bestehen bleiben.

Die Sommersession 2026 war aus Sicht von Brava widersprüchlich: Einerseits wurden wichtige Schritte für den Schutz von Betroffenen Geschlechtsbezogener Gewalt beschlossen. Andererseits zeigte sich erneut, wie lückenhaft der Gewaltschutz bleibt, wenn Prävention und Schutz von besonders vulnerabilisierten Personen politisch nicht konsequent gestärkt werden und die Expertise der Zivilgesellschaft nicht konsequent miteinbezogen wird.

Wichtiger Meilenstein: Revision des Opferhilfegesetzes

Die Sommersession begann mit einem wichtigen Erfolg: Am 3. Juni 2026 stimmte der Nationalrat der Teilrevision des Opferhilfegesetzes zu. Damit soll der Zugang zu medizinischer Versorgung, rechtsmedizinischer Dokumentation und psychologischer Unterstützung für Betroffene von Gewalt verbessert werden – insbesondere für Betroffene von Häuslicher und Sexualisierter Gewalt.

Für Brava ist diese Revision ein wichtiger Schritt. Betroffene müssen rasch, niederschwellig und unabhängig von einer Anzeige auch einen Zugang zu Beweissicherung erhalten. Gerade bei Sexualisierter Gewalt ist entscheidend, dass rechtsmedizinische Spuren gesichert werden können, ohne dass Betroffene sofort ein Strafverfahren einleiten müssen. Dies stärkt ihre Selbstbestimmung und reduziert zusätzliche Hürden im Zugang zur Opferhilfe.

Die Vorlage geht nun an die zuständige Kommission im Ständerat. Brava wird den weiteren Verlauf aufmerksam begleiten.

Gewalt in der Armee: Angriffe auf Diversity statt konsequenter Schutz

Am 4. Juni 2026 wurden im Nationalrat mehrere Geschäfte zur Armee beraten. Dabei kam es erneut zu Angriffen von rechts auf Gleichstellungs- und Diversity-Strukturen innerhalb der Armee. Dies ist besonders stossend vor dem Hintergrund, dass Diskriminierung von FINTA-Personen sowie Geschlechtsbezogene und Sexualisierte Gewalt im militärischen Kontext weiterhin täglich Realität sind.

Erfreulich ist, dass der Nationalrat die eingereichte Motion «Den Bereich Diversity in der Fachstelle "Frauen in der Armee und Diversity" abschaffen», ablehnte. Weniger erfreulich ist hingegen, dass ein Postulat für eine stärkere Spezialisierung der Militärjustiz im Umgang mit Geschlechtsbezogener Gewalt ebenfalls abgelehnt wurde. Begründet wurde dies damit, dass die Militärjustiz bereits ausreichend auf die Thematik spezialisiert sei. Aus Sicht von Brava verkennt diese Einschätzung die strukturellen Herausforderungen: Betroffene brauchen Verfahren, in denen Geschlechtsbezogene Gewalt erkannt, ernst genommen und fachlich kompetent behandelt wird.

Rückschritt bei der Prävention häuslicher Schusswaffentötungen

Ein besonders enttäuschender Entscheid fiel am 16. Juni 2026: Der Nationalrat lehnte die Motion Seiler Graf «Die Prävention gegen häusliche Schusswaffentötungen stärken» ab.

Die Motion hätte verlangt, dass ehemalige Armeewaffen, die über längere Zeit nicht mehr für sportliche Zwecke genutzt werden, wieder eingezogen werden. Der Bundesrat empfahl die Annahme der Motion. Grundlage dafür waren Erkenntnisse zu häuslichen Schusswaffentötungen, wonach insbesondere Faustfeuerwaffen und ehemalige Armeewaffen in solchen Fällen eine relevante Rolle spielen.

Dass der Nationalrat diese präventive Massnahme ablehnte, ist aus Sicht von Brava unverständlich. Der Schutz von Frauen_ und Kindern vor tödlicher Gewalt muss höher gewichtet werden als das Interesse, ehemalige Armeewaffen dauerhaft privat aufzubewahren.

Wichtiger Schritt: Gewalt bei elterlichen Rechten berücksichtigen

Am selben Tag nahm der Nationalrat das Postulat Jaccoud «Berücksichtigung von Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung bei Entscheidungen über die Elternrechte» an. Das ist ein wichtiger Schritt für den Schutz von gewaltbetroffenen Elternteilen und Kindern.

Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, wie Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung bei Entscheidungen über elterliche Sorge, Obhut und persönlichen Verkehr systematischer berücksichtigt werden kann. Für Brava ist dies zentral: Häusliche Gewalt endet nicht automatisch mit der Trennung. Täter nutzen Kinder und Besuchsrechtsregelungen häufig weiterhin, um Kontrolle über den gewaltbetroffenen Elternteil auszuüben. Genau diese Dynamik muss in familienrechtlichen Verfahren endlich konsequent erkannt werden.

Dieser Entscheid ist auch mit Blick auf die Istanbul-Konvention wichtig. Artikel 31 verpflichtet die Schweiz, Gewalt bei Entscheidungen über Sorge- und Besuchsrechte zu berücksichtigen. In der Praxis bestehen hier weiterhin grosse Lücken.

Jetzt liegt es am Bundesrat zu überprüfen und Bericht zu erstatten.

Zwangskontrolle: wichtige Anerkennung einer zentralen Gewaltdynamik

Ebenfalls am 16. Juni 2026 nahm der Nationalrat die Motion de Quattro «Den Begriff der Zwangskontrolle in unserer Gesetzgebung verankern» an. Die Motion verlangt, den Begriff der Zwangskontrolle im Straf- und Zivilrecht aufzunehmen.

Brava begrüsst diesen Entscheid grundsätzlich. Zwangskontrolle beschreibt ein Muster von Kontrolle, Einschüchterung, Isolation, Überwachung, ökonomischer Abhängigmachung und psychischer Gewalt. Häusliche Gewalt besteht nicht nur aus einzelnen körperlichen Übergriffen. Oft beginnt sie viel früher – mit Kontrolle des Telefons, sozialer Isolation, Drohungen, Demütigungen, Überwachung oder Einschränkungen der Bewegungsfreiheit.

Die heutige Rechtslage erfasst solche Dynamiken häufig nur unzureichend, weil sie auf einzelne Vorfälle fokussiert. Eine gesetzliche Anerkennung von Zwangskontrolle kann dazu beitragen, Gewaltmuster früher sichtbar zu machen und Betroffene besser zu schützen.

Verpasste Chance: Aus- und Weiterbildung der Strafverfolgungsbehörden

Enttäuschend war am 11. Juni die Ablehnung der Motion Funiciello «Betroffene schützen. Strafverfolgungsbehörden aus- und weiterbilden» durch den Ständerat. Ziel der Motion ist es eine gesetzliche Grundlage für kontinuierliche Aus- und Weiterbildungen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten im Umgang mit Geschlechtsbezogener, Häuslicher und Sexualisierter Gewalt zu schaffen.

Aus Sicht von Brava bleibt dies eine zentrale Lücke. Gute Gesetze reichen nicht aus, wenn die zuständigen Behörden die Dynamiken Geschlechtsbezogener Gewalt nicht erkennen. Betroffene berichten immer wieder von Bagatellisierung, Täter-Opfer-Umkehr, mangelndem Verständnis für Traumafolgen oder fehlender Sensibilität im Verfahren. Verpflichtende und qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildungen sind deshalb keine Zusatzmassnahme, sondern Voraussetzung für wirksamen Gewaltschutz.

Angriffe auf das Recht von geflüchteten Frauen_

Auch in dieser Session wurden zahlreiche Geschäfte behandelt, die die Rechte von geflüchteten Menschen weiter einschränken wollen. Insgesamt standen 16 Vorstösse zu Asyl und Migration auf der Traktandenliste. Wie so oft wurden dabei pauschalisierende und rassistische Narrative bedient, statt menschenrechtliche Verpflichtungen und reale Schutzbedarfe ins Zentrum zu stellen.

Für Brava ist klar: Eine Politik, die geflüchtete Menschen unter Generalverdacht stellt oder ihnen Rechte entzieht, trifft geflüchtete Frauen_, queere Personen und Betroffene Geschlechtsbezogener Gewalt besonders hart. Wer Schutz, Aufenthalt oder Zugang zu Unterstützung erschwert, erhöht Abhängigkeiten und macht Betroffene verletzlicher für Ausbeutung, Gewalt und Kontrolle.

Gerade im Bereich Geschlechtsbezogener Gewalt muss die Schweiz ihre Verantwortung wahrnehmen: Schutz vor Gewalt darf nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen.

Der Einsatz für Gewaltschutz geht weiter

Die Sommersession brachte wichtige Fortschritte – insbesondere bei der Revision des Opferhilfegesetzes, der Berücksichtigung Häuslicher Gewalt bei Elternrechten und der Anerkennung von Zwangskontrolle. Gleichzeitig wurden zentrale Chancen verpasst: bei der Prävention häuslicher Schusswaffentötungen, bei der Aus- und Weiterbildung der Strafverfolgungsbehörden und bei der konsequenten Bekämpfung Geschlechtsbezogener Gewalt in staatlichen Institutionen.

Brava wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Geschlechtsbezogene Gewalt als strukturelles Problem anerkannt wird – und dass Betroffene unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Aufenthaltsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung oder Lebenssituation wirksam geschützt werden.